Der Wolfgangsee ist nicht nur für seine Trinkwasserqualität, sondern auch für seine artenreiche Fischbestände bekannt und beliebt.
Anglerparadies Wolfgangsee
Die einzigartig klare und ausgezeichnete Wasserqualität und sein Fischreichtum zeichnen den Wolfgangsee als Fischerparadies aus. Auch die Anwesenheit des vom Aussterben bedrohten Perlfisches bürgen für die Qualität des Wassers.
Der 12,8 Quadratkilometer große Wolfgangsee, auch Abersee genannt, ist durch die Einschnürung aus dem Zinkenbach und den Dittlbach vor St. Wolfgang, wo der See nur 20 Meter tief ist, in zwei Seebecken unterteilt. Im 7,5 km² großen St. Gilgener Becken liegt mit 114 Metern die größte Tiefe. Das kleinere, 5,4 km² umfassende Strobler Becken ist 67 Meter tief.
Vorkommende Fischarten:
Seesaibling, Reinanke, Maräne, Seeforelle, Hecht, Zander, Barsch, Aal, Aalrute, Brachse, Aitel u.a. Weißfischarten.
Der Wolfgangsee gliedert sich in drei unterschiedlich große Fischereireviere.
Teilgebiete und Fischkarten am Wolfgangsee:
Fischkarten für das Teilgebiet St .Wolfgang, Strobl bis Gschwendt (bis Zinkenbachmündung) erhalten Sie in St. Wolfgang bei:
~ Fischerei Höplinger, +43 (0)664 5034734
~ Camping Appesbach, +43 (0)6138 2206
in Strobl/Gschwendt bei
~ Sport Girbl, +43 (0)6137 7484
~ Camping Schönblick, +43 (0)6137 7042
Die Preise für das Teilgebiet belaufen sich für eine Tageskarte auf EUR 14,00, bei einer Wochenkarte auf EUR 60,00
Fischereiumlage bei Tageskarte: EUR 5,00 ; bei einer Wochenkarte: EUR 10,00
Das zweite Teilgebiet am Wolfgangsee - Ried bis Gschwand
- reicht von Südosten der Zinkenbachmündung, im Nordosten die Dittelbachmündung, im Nordwesten der Ferienhort und im Südwesten der Gasthof Gamsjaga.
Die Saison beginnt mit 25. Februar bis 31. Oktober. In den Monaten Februar bis April sowie September und Oktober ist das Fischen von 6:00 bis 19:00 Uhr gestattet.
Von Mai - August darf in der Zeit von 5:00 bis 22:00 Uhr gefischt werden.
Lizenzen für das Teilgebit Ried bis Gschwand erhalten Sie bei
~ Agip Tankstelle Resch, +43 (0)6137 757521
~ Gasthof Gamsjaga, +43 (0)6227 3222
Die Preise für dieses Teilgebiet betragen für eine Tageskarte Erwachsene: EUR 12,00; Jugendliche (12 - 16 Jahre): EUR 8,00
oder Wochenkarte für Erwachsene: EUR 50,00; Jugendliche (12 - 16 Jahre): EUR 20,00; Wochenkarte Tag- und Nacht: Erwachsene: EUR 85,00 Kinder: EUR 35,00
Fischereibestimmungen:
Tagesfang:
Je Lizenznehmer und Angeltag dürfen mit Ausnahme von Köderfischen sechs Fische, davon eine Seeforelle, entnommen werden.
Angelgeräte:
Maximal zwei Angelruten, je ein Angelhaken oder je drei Stück Nymphen auf Seesaibling und Renke/Maräne. Zum Fang von Köderfischen darf keine zusätzliche Angelrute verwendet werden. Maßband, Lösezange, Setzkescher sind unbeding mitzuführen.
Kinder:
Pro volljährigen Lizenznehmer ist das Mitfischen von einem Kind unter zwölf Jahren gestattet. Vom Kind gefangene Fisch zählen zum Tagesausfang des Lizenznehmers. Pro Tageskarte darf, einschließlich des Kindes, mit zwei Angelruten gefischt werden.
Köder:
Sämtliche gesetzlich erlaugten Kunst- und Naturköder; die Verwendung von lebenden Wirbeltieren (Köderfische) als Köder ist verboten.
Das dritte Teilgebiet, der obere, nordwestliche Teil des Wolfgangsees, reicht vom Gasthof Gamsjaga, über den oberen Beginn der Falkensteinwand, bis St. Gilgen.
Eine Tageskarte für dieses Gebiet kostet EUR 15,00 oder eine Wochenkarte EUR 37,00 ; Nachtkarte EUR 9,00
Erhältlich sind diese:
~ Gasthof Fürberg, +43 (0)6227 2385
~ Schnaps & Schuh & Mode Baierl,+43 (0)6227 27039
Bedingungen:
* Die allgemeine Fangzeit ist von 10. Mai bis 31. Oktober, der Seesaibling darf nur von 16. März bis 30. April befischt werden.
* Gefischt werden darf mit max. zwei Ruten bei freier Köderwahl.
* Die Schleppschnur ist vom 10. Mai bis 31. Oktober erlaubt.
* Gefischt werden darf längstens bis zur Dämmerung.
* Die Strecke Ferienhort Lueg bis Gasthof Gamsjaga darf ab 15. September vom Ufer bzw. Ufernähe nicht befischt werden (Laichschongebiet).
* Ein Längenmaß ist mitzuführen.
* Die Saisonkarte ist nur mit behördlicher Steuerkarte gültig und berichtigt auch zum Nachtfischen. Der jährliche Zahlungsabschnitt ist der Saisonkarte beizulegen. Die Saisonkarte berechtigt nicht zum Fang des Seesaiblings.
* Mit der Nachtkarte (21:00 - 05:00 Uhr) dürfen nur Aal, Aalrutte und diverse Weißfischarten befischt werden.
* Alle Kartenpreise verstehen sich inkl. Landesabgabe und Fischereiumlage.
* Kinder unter zehn Jahren erhalten 30 % Ermäßigung.